Darauf sollten sie bei der Steuererklärung achten

Steuern

Das Thema Steuererklärung wirkt zunächst wie ein trockenes und undurchsichtiges Gebiet, wenn man jedoch einige Dinge beachtet, wird es leichter und spart nachhaltig Geld

Warum sollte man eine Steuererklärung abgeben und wer ist verpflichtet?

Es ist jederzeit möglich auch freiwillig eine Steuererklärung zu erstellen und einzureichen. Dies macht besonders dann Sinn, wenn Sie geringe Einkünfte oder hohe absetzbare Kosten im Vorjahr hatten. Wichtig ist hier wie viele Steuern im vergangenen Jahr gezahlt wurden und wie hoch die absetzbaren Aufwendungen dazu im Verhältnis stehen.
Eine freiwillige Abgabe lohnt vor allem wenn man nicht das gesamte Jahr berufstätig war, Berufseinsteiger oder Schulabsolventen können hier profitieren.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für Personen die einen Lohnsteuerfreibetrag haben. Und wenn Sie im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen erhalten haben, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld. Werden Nebeneinkünfte über die 410 EUR Abgabegrenze erwirtschaftet besteht hier ebenfalls die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben. Wird der Lohn nach Steuerklasse VI abgerechnet besteht diese Pflicht ebenfalls, genauso auch im Falle bei Einnahmen oberhalb des Grundfreibetrags oder beim Erhalt einer Abfindung nach der Fünftel Regelung.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung einzureichen so kann es durchaus sinnvoll sein dies dennoch zu tun. Hierzu verschaffen Sie sich vorab einen Überblick über Ihre Ausgaben im vergangenen Jahr. Viele von Ihnen getragene Kosten können angesetzt werden, wie zum Beispiel:

  • Werbungskosten: Hier können beispielsweise die Fahrtkosten mit dem PKW zur Arbeit anhand der Entfernungspauschale angesetzt werden. Auch möglich ist das Absetzen von Ticketkosten der öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn, falls auf die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs verzichtet wird.
  • Sonderausgaben wie zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge können ebenfalls angesetzt werden, ebenso wie Spenden, Schulgelder oder Betreuungskosten für die Kinder
  • Als außergewöhnliche Belastungen gelten Beerdigungen, Hochwasserschäden oder zusätzliche Kosten im Krankheits- und Pflegefall. Sobald diese die festgelegte Grenze der zumutbaren Belastung überschritten haben können Sie bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtig werden.
  • Alle Aufwendungen die als haushaltsnahe Dienstleistung zählen, wie Handwerkerrechnungen, Pflegekosten oder Haushaltshilfen im Krankheitsfall können ebenfalls eingerechnet werden und verringern die Steuerlast. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind 20% der gezahlten Arbeits- und Fahrtkosten der Dienstleister erstattungsfähig.
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Welche Belege werden benötigt

In der Regel finden Sie alle notwendigen Angaben zu den Steuerabgaben aus Ihrem Angestelltenverhältnis auf der Lohnabrechnung die Ihnen der Arbeitgeber zum Jahresende aushändigt. Darauf sind alle relevanten Daten zu finden und Sie müssen diese nicht mehr separat belegen, hier reicht die sogenannte eTIN. Anhand dieser Nummer kann das Finanzamt alle benötigten Informationen abrufen und prüfen. Handelt es sich jedoch um weitere Ausgaben, die Ihre Steuerbelastung reduzieren so benötigen Sie hier die entsprechenden Belege mit den notwendigen Angaben wie Name des Zahlungsempfängers, Art der Aufwendung, Datum und Betrag. Oft werden diese Belege nicht verlangt, dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, daher macht es Sinn diese aufzubewahren bis die Steuererklärung durch das Amt bearbeitet und bestätigt wurde.

Wann und Wo gibt man seine Steuererklärung ab?

Besteht für Sie die Pflicht der Abgabe, dann gilt hier die gesetzliche Abgabefrist, diese ist der 31. Juli. Wenn Sie Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater erhalten muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eintreffen.

Wenn die Abgabefrist nicht eingehalten werden kann ist es möglich beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Hier muss eine Begründung für die gewünschte Verlängerung und der tatsächliche Termin angegeben werden. Ebenfalls sollte man um eine schriftliche Bestätigung durch das Finanzamt bitten. Dies ist jedoch lediglich eine Kulanzlösung, die Finanzämter sind nicht verpflichtet eine Fristverlängerung zu gewähren, dies gilt eher in Ausnahmefällen.

Sollte die Steuererklärung zu spät eingereicht werden ist mit einem Verspätungszuschlag zu rechnen, dieser beträgt 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, jedoch mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat den Sie versäumt haben. Dies gilt jedoch nur wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind.

Wird die Steuererklärung auf freiwilliger Basis erstellt und eingereicht so hat man vier Jahre Zeit und kann Erklärungen auch rückwirkend einreichen. Wenn Sie bisher noch keine Berührungspunkte mit dem Finanzamt hatten und unklar sind an welche Adresse Sie die Erklärung senden müssen so können Sie das zuständige Amt ganz einfach online ermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet eine Webseite an auf der Sie das für Sie zuständige Finanzamt ermitteln und kontaktieren können.

Wie erstellen Sie die Steuererklärung

Die Steuererklärung kann direkt online über die Internetseite des Finanzamtes erstellt werden, das Programm Mein Elster führt Sie Stück für Stück durch die Erklärung. Ebenso ist es möglich auf eine selbst erworbene Steuersoftware zurückzugreifen. Der Vorteil einer solchen Software ist, dass diese gerade bei Anfängern unterstützend wirkt und oft Hinweise zum Steuersparen, um noch mehr aus der Erklärung herauszuholen, solche Hinweise gibt das Programm der Finanzverwaltung nicht aus.

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Durch das Steuermodernisierungsgesetz, welches 2017 in Kraft getreten ist ist es möglich die Steuererklärung auch direkt online zu übermitteln. Hierzu wird ein Zertifikat benötigt, welches Sie dazu berechtigt. Wenn dies einmal beantragt ist können Sie die Erklärung jährlich ohne Papierkrieg absenden. Die Papierformulare behalten hier dennoch Ihre Gültigkeit und dürfen weiter verwendet werden.

Professionelle Berater engagieren

Wenn es bisher noch keine Berührungspunkte mit der Thematik gab und man sich durch Einlesen keinen guten Überblick verschaffen kann ist es sinnvoll einen externen professionellen Berater hinzuzuziehen. Hier gibt es beispielweise einen Lohnsteuerhilfeverein, dieser unterstützt Sie bei der Steuererklärung und wickelt den gesamten Briefverkehr mit dem Finanzamt in Ihrem Namen ab. Um diesen Service zu beanspruchen ist es notwendig eine Mitgliedschaft in diesem Verein anzutreten, dort sind dann auch regelmäßige Beiträge zu zahlen.

Eine weitere Option ist die Kontaktaufnahme mit einem Steuerberater, wie beispielsweise der Steuerberatung Schwaz. Sollten Sie weitere Einnahmen haben, außer die aus einem Angestelltenverhältnis, so macht es Sinn einen Berater aufzusuchen der sich auf die entsprechende Branche spezialisiert hat.

Abgabe der Steuererklärung

Wenn Sie die Steuererklärung fristgerecht abgegeben haben sollten Sie nach einigen Wochen per Post den dazugehörigen Steuerbescheid erhalten. Dieser weist alle Angaben auf, die berücksichtigt wurden. Hier gilt es zu prüfen, ob das Finanzamt alles richtig übernommen hat. Sollte der Steuerbescheid für Sie nicht nachvollziehbar sein, so empfiehlt es sich Ihren Steuerberater zu kontaktieren und diesen um Rat zu fragen. Sind Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch einlegen.

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