Markenanmeldung: Tipps und die häufigsten Fehler

Viele Firmen, Gründer oder Unternehmen nutzen, um ihre jeweiligen Dienstleistungen oder Produkte anzubieten, eine Marke.

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Herkunftskennzeichen, welches dazu dient, sich von den Wettbewerbern abzugrenzen und für einen Wiedererkennungswert im Bewusstsein der Interessenten und Kunden zu sorgen. Wird eine Marke offiziell angemeldet, wird so das Recht an dieser geschützt. 

Allerdings lauern im Zuge der Markenanmeldung durchaus einige Stolperfallen. Wie sich diese gestalten und welche Tipps bei der Anmeldung einer Marke berücksichtigt werden sollten, erklärt der folgende Beitrag.

Marke vor dem Produktstart anmelden

Es kommt nicht selten vor, dass Unternehmen eine Dienstleistung oder ein Produkt unter einer Bezeichnung anbieten, ohne, dass die entsprechende Marke im Vorfeld offiziell angemeldet wurde. Der Ärger ist dann natürlich groß, wenn ein Wettbewerber ein ähnliches Angebot unter dem gleichen Markennahmen veröffentlicht, die Markenanmeldung dabei jedoch rechtzeitig vornimmt. 

Die Nutzung der Marke des eigentlichen Kopierers würde dann gegen das Markenrecht verstoßen. Somit ist es für das ursprüngliche Unternehmen in einem solchen Fall nötig, die gesamte Vertriebsstrategie neu zu gestalten. Vor dem Produktstart ist die Anmeldung der Marke daher unbedingt sicherzustellen. 

Einprägsamen Namen nutzen

Grundsätzlich sollte der gewählte Markenname ohne beschreibende Zusätze oder Inhalte gewählt werden. Bezeichnungen, die der reinen Fantasie entspringen, zeigen sich in den meisten Fällen wesentlich effektiver als Begriffe mit einem beschreibenden Charakter. 

Bei der Suche nach einem passenden Markennamen wird beispielsweise gerne die Methode genutzt, eine Bezeichnung abzuwandeln oder mehrere Begriffe miteinander zu kombinieren. Wortzusammenziehungen und mehrsilbige Wortneuschöpfungen sind generell gut als Markenname geeignet. Außerdem ist es möglich, einen Begriff in einen völlig neuen Kontext zu setzen, wie es beispielsweise das Unternehmen Apple in der Computerwelt getan hat. 

Mit einem einprägsamen Markennamen wird verhindert, dass es diesem an der nötigen Unterscheidungskraft mangelt oder ein Wort genutzt wird, welches freihaltebedürftig ist und somit nicht in das Markenregister eingetragen werden kann. 

Wortmarke anmelden

In vielen Fällen wird der Eintrag einer Wort-Bild-Marke vorgenommen, damit auch ein eventueller Schriftzug oder das Logo einem entsprechenden Schutz unterliegen. Allerdings handelt es sich bei dieser Überlegung um einen Trugschluss. 

Es wird so nämlich ausschließlich die Kombination aus Logo und Schriftzug geschützt. Der Name der Marke selbst bleibt weiterhin ungeschützt und darf so von jedem Wettbewerber frei genutzt werden. 

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Aus diesem Grund ist es ratsam, lediglich eine einfache Wortmarke anzumelden, da diese den Begriff gegen eine zukünftige Verwendung schützt – auch in Form einer Wort-Bild-Marke. Das spezifische Wort-Bild oder das Logo können auch im Nachhinein noch registriert werden. 

Unternehmens- statt Markennamen nutzen

Ein Markenschutz kann in der Theorie auch ohne die Anmeldung einer Marke erzielt werden, beispielsweise, indem ausschließlich der Unternehmensname genutzt wird. Allerdings gelten dabei sehr hohe Voraussetzungen für den Markenschutz, da dieser ausschließlich von dem Bekanntheitsgrad des Zeichens abhängig ist. 

Unternehmer, die auf die Markenanmeldung verzichten, müssen somit im Zweifelsfall ihre Bekanntheit vor Gericht nachweisen, um einen Markenschutz zu generieren. Im Einzelfall gestaltet sich dieses Unterfangen überaus komplex und schwierig. 

Es ist daher empfehlenswert, nicht auf die Anmeldung eines Markennamens zu verzichten. So haben beispielsweise auch die großen Konzerne dieser Welt ihre Markennamen rechtzeitig angemeldet, ob Apple, Mercedes-Benz oder Coca-Cola, um Auseinandersetzungen von Beginn an zu vermeiden. 

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