Die Regelungen, die für die Personengruppe der Beamten gilt, weisen im Vergleich zu herkömmlichen Arbeitnehmern teilweise große Unterschiede auf. So haften Beamte beispielsweise für Schäden an denen sie im Rahmen ihres Dienstverhältnisses die Schuld tragen. Daneben müssen sie sich außerdem mit zahlreichen spezifischen Risiken ihres Berufes stellen.
Abweichungen lassen sich darüber hinaus auch hinsichtlich der geltenden Normen für ihre Berufsunfähigkeit, ihre Pension und ihre Krankenversicherung feststellen. Diejenigen, die mehr dazu erfahren möchten, finden im Folgenden Artikel interessante Ausführungen dazu, auf welche Versicherungen Beamte keinesfalls verzichten sollten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Im klassischen Sinne gibt es die Berufsunfähigkeit im Beamtentum eigentlich gar nicht. Allerdings besteht für Beamte die Möglichkeit, für dienstunfähig auf Lebenszeit erklärt zu werden, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Ursachen oder ihres körperlichen Zustandes ihre Dienstpflicht nicht mehr erfüllen können.
Daneben kann ein Beamte auch als dienstunfähig erklärt werden, wenn dieser aufgrund einer Krankheit über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten innerhalb von sechs Monaten nicht im Dienst tätig war und zu diesem Zeitpunkt auch nicht abzusehen ist, dass seine Dienstfähigkeit innerhalb der kommenden sechs Monate wieder vollständig hergestellt wird.
So ist es durchaus möglich, dass für einen Beamten zwar eine Dienstunfähigkeit besteht, dieser dennoch nicht den Status berufsunfähig innehält. Der Grund dafür besteht darin, dass eine Berufsunfähigkeit nur in Fällen vorliegt, in denen die Arbeitskraft um mindestens 50 Prozent reduziert ist und eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten besteht. Dennoch kann die Dienstunfähigkeit durch den jeweiligen Dienstherr ebenfalls erklärt werden, wenn die Arbeitskraft um weniger als die Hälfte reduziert ist.
Einige Versicherungen bieten für Beamte so eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die jedoch mit höheren Kosten verbunden ist. Abgesehen davon verhalten sich die Grundlagen einer Berufsunfähigkeit bei Beamten ebenso, wie bei herkömmlichen Arbeitnehmern.
Die private und die dienstliche Haftpflichtversicherung
Wird einer anderen Person ein Schaden zugefügt, muss der jeweilige Verursacher für diesen haften. Eine Ausnahme besteht bei dieser Grundregel auch nicht für Beamte, sodass diese für Schäden aufkommen müssen, die sie in ihrem Privatleben einer anderen Person zufügen.
Auf eine Privathaftpflichtversicherung sollten demnach natürlich auch Beamte keinesfalls verzichten. Die Beiträge zeigen sich jedoch bei einigen Versicherungen abhängig von dem jeweiligen Beamtenstatus als günstiger.
Eine Haftungspflicht besteht für Beamte jedoch nicht nur in ihrem Privatleben. Sie müssen ebenfalls haften, wenn sie im Rahmen ihres Dienstes einen Schaden gegenüber ihrem Dienstherr verursachen. Der Beamte kann dabei durchaus persönlich und in vollständigem Umfang haftbar gemacht werden.
Einen Schutz bietet in diesem Zusammenhang die Diensthaftpflichtversicherung. Ein Abschluss dieser Versicherung ist demnach ebenso in hohem Maße zu empfehlen.
Die Krankenversicherung
Einen Arbeitgeberanteil weist die Krankenversicherung eines Beamten grundsätzlich nicht auf – jedoch dafür die sogenannte Beihilfe.
Bei dieser handelt es sich um einen gewissen Prozentsatz, der die Beteiligung des Dienstherren an eventuellen Krankenhauskosten darstellt. Abhängig von dem jeweiligen Familienstand und dem Bundesland liegt die Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Die restlichen Kosten müssen von dem Beamten selbst getragen werden.
Generell sollten Beamten auf eine private Krankenversicherung zurückgreifen. Für diese lassen sich bereits günstige Tarife bei einigen Versicherungen finden, bevor die Verbeamtung auf Lebenszeit stattgefunden hat.
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