Zulassungsgebühr für mein Auto – was kommt auf mich zu?

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Die Voraussetzung für eine Straßenzulassung

In der heutigen Zeit gibt es mehr Autos auf der Straße als je zuvor. Jedes dieser Fahrzeuge hat dabei die Grundvoraussetzung zu erfüllen, dass die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist und somit auf den Straßen auch legal fortbewegt werden kann. Die Betriebserlaubnis setzt sich aus zwei technischen Untersuchungen des Autos zusammen. Zum einen die Hauptuntersuchung (HU), wobei das Fahrzeug auf Fahrtauglichkeit und Sicherheit überprüft wird und zum anderen die Abgasuntersuchung (AU). Bei der Abgasuntersuchung werden Emissionswerte des Abgases zur Umweltverträglichkeit überprüft.

Beide Untersuchungen werden von amtlich anerkannten Prüforganisationen, wie zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ und co. , durchgeführt. Bei Neufahrzeugen ist die HU und AU erst nach drei Jahren fällig. Nach Ablauf dieser Zeit sind Intervalle von zwei Jahren vorgeschrieben. Die Kosten für die Untersuchungen schwanken hierbei von Prüforganisation zu Prüforganisation. Die Hauptuntersuchung kostet ab ca. 60EUR und sollte aber zusammen mit der Abgasuntersuchung durchgeführt werden, da diese meist zusammen fallen. Zusammen ergeben sich also Kosten in Höhe von ca. 120EUR bis 150EUR.

Zulassungsbehörde – Was benötige ich zur Anmeldung?

Bevor du den Gang zur Zulassungsbehörde tätigst, solltest du alle erforderlichen Unterlagen vorab zusammengetragen haben. Hierzu gehören:

– gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
– Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (umgangssprachlich auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt)
– elektronische VB- Nummer (Versicherungsnummer).

Hast du alle Unterlagen beisammen, so steht der Anmeldung deines Autos nichts mehr im Wege. Diese lässt du durch die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde durchführen, die für deinen Wohnsitz verantwortlich ist.

Zahlen, Daten, Fakten – Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Neuzulassung gliedert sich in drei Preiskategorien:

– Neuzulassung ABE 1 bzw. K eines KFZ (allgemeine Betriebserlaubnis) mit Kosten in Höhe von 26,30EUR
– Neuzulassung ABE 2 bzw. A eines KFZ (allgemeine Betriebserlaubnis und Technik) mit Kosten in Höhe von 36,50EUR
– Neuzulassung ABE 3 bzw. E eines KFZ (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik) mit Kosten in Höhe von mind. 41,60EUR

Wenn du ein Wunschkennzeichen für dein Auto haben willst musst du zusätzlichen Kosten in Höhe von 10,20EUR einkalkulieren. Dein Wunschkennzeichen kannst du entweder vor Ort bei den Mitarbeitern der Zulassungsbehörde beantragen oder du reservierst dir vorab das Kennzeichen deiner Wahl auf der Website deiner zuständigen Zulassungsbehörde.

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Im Zuge der Anmeldung musst du noch die erforderlichen Kennzeichen besorgen. Hierzu kannst du entweder schon vorhandene Kennzeichen nutzen, die entweder reserviert bzw. zwischenzeitlich nicht vergeben seien dürfen. Die Kennzeichen müssen zudem auch in einem technisch intakten Zustand vorliegen und dürfen nicht beschädigt sein. Für den Fall, dass du dir neue Kennzeichen drucken lässt, entstehen weitere Kosten in Höhe von ca. 20EUR bis 30EUR für dich.

Deine Zulassungsgebühr kann also, wie du schon gemerkt hast, etwas schwanken. Grundsätzlich solltest du in jedem Fall vorsorgen und für die Kosten der Zulassungsgebühr 100EUR bereitstellen.