Welche Renten Modelle gibt es?

Rentenmodelle Überblick

In Deutschland existieren drei verschiedene Grundpfeiler der Rentenabsicherung. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Den Hauptanteil der Gelder deckt aktuell die gesetzliche Rentenversicherung, doch gewinnen alternative Absicherungen stetig an Bedeutung. Neben privaten Rentenversicherungen besteht die Möglichkeit zur Riester oder Basisrente. Doch welches Modell bietet die besten Konditionen?

Gesetzliche Altersvorsorge – Ein bröckelndes Fundament?

Grundsätzlich ist die Einzahlung in die gesetzliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer während des gesamten Zeitraums der Berufstätigkeit verpflichtend. Für Freiberufler und Selbstständige ist die Einzahlung nur optional. Ihnen steht die Möglichkeit zur Teilhabe durch die Beantragung oder freiwillige Versicherung offen. Das System basiert auf einem Umlageverfahren. Aktuelle Generationen von Beitragszahlern stemmen die finanzielle Last der aktuellen Rentengeneration, man spricht vom Generationsvertrag. Die Höhe der Rente ist direkt an die derzeitige durchschnittliche Lohnhöhe gekoppelt.

Obwohl die Zahlung der gesetzlichen Altersvorsorge garantiert ist, besteht eine Ungewissheit bezüglich der Höhe des Betrags. Ein Arbeitszeitraum von 45 Jahren und ein Lohn im Bundesdurchschnitt wird mit einer Bruttorente von 1.440 Euro vergütet. Dennoch blickt die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demografischen Wandels einer negativen Entwicklung entgegen, ein Erhalt des gewohnten Lebensstandards ist häufig nicht möglich, die Altersarmut droht. Eine private Vorsorge durch verschiedene Rentenmodelle wie die Rürup- oder Riester-Rente nehmen in Zeiten schwächelnder Sozialstrukturen an Relevanz zu.

Betriebliche Altersvorsorge – Rentenanspruch für Angestellte

Ergänzend zu gesetzlichen Rentenleistungen haben Angestellte seit 2002 ein Anrecht auf die betriebliche Altersvorsorge. Nicht nur größere Konzerne locken bereits mit Versorgungswerken oder Pensionskassen, auch kleinere Unternehmen bieten Arbeitnehmern lukrative Sparpakete. Das Prinzip beruht auf der Umwidmung eines Gehaltanteils für externe Geldanlagen oder Direktanlagen. Da sich die Betriebsrente aus dem Bruttogehalt bedient, winken zahlreiche steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer: Sozialabgaben sowie die Steuerlast sinkt. Die Erträge aus der betrieblichen Altersvorsorge sind gleich anderer Zusatzrenten zu versteuern. Obwohl sich die Betriebsrente für den überwältigenden Großteil der Arbeitnehmer laut Rentenspezialisten nicht zuletzt wegen der geringeren Steuersätze im Alter lohne, machen nur knapp die Hälfte aller Beschäftigten von diesem Angebot Gebrauch.

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Dritte Säule der Altersvorsorge – Riester-Rente

In einigen Fällen ist die Inanspruchnahme der dritten Säule der Altersvorsorge lukrativer. Das Programm zur privaten Altersversicherung wird staatlich mit Grundzulagen von175 Euro plus 600 Euro Kinderzulage bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen sowie Steuervorteilen. Um von den Sonderkonditionen zu profitieren, sind die Rentenbeiträge in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgabe anzugeben. Der potenzielle Steuervorteil wird mit zugesteckten Zulagen vom Finanzamt berechnet. Eine Auszahlung der Differenz erfolgt in Form einer Steuererstattung. Ein Anrecht auf die Förderung besteht für Angestellte, Mitglieder der Künstlersozialkasse sowie Bezieher von Arbeitslosengeld unter der Voraussetzung, dass ein Mindesteigenbetrag vom Sparer geleistet wird. Dieser beläuft sich aktuell auf mindestens 60 Euro im Jahr oder vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Generell gilt: Je mehr Kinder und weniger Einkommen, desto effizienter das Modell.

Rürup-Rente als lukrative Alternative

Ist der Abschluss einer Riester-Rente nicht möglich, wie es etwa für Freiberufler oder Selbstständige der Fall ist, besteht dennoch das Angebot der Rürup-Rente. Auch die sogenannte Basisrente wird staatlich gefördert und funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Die Steuervorteile der Rürup Rente entfalten sich durch das Absetzen von knapp 75 Prozent der Beiträge von der Steuer bis zu einem Limit von 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 40.000 bei Verheirateten. Eine Besteuerung erfolgt wie auch bei der Riester-Rente zur Auszahlungsphase. Es bestehen verschiedene Vertragsvarianten der Basisrente, so etwa die Basisrente ohne oder mit Hinterbliebenenschutz, eine fondsgebundene Basisrente sowie eine Basisrente als Sofortrente.

Private Altersvorsorge – Immobilien und Aktienfonds

Die Möglichkeiten für nicht staatlich gefördertes Sparen sind vielfältig und erstrecken sich über die Investition in Immobilien, Aktienfonds und viele Weitere. Die höchsten Renditen lassen sich zurzeit durch Aktienfonds erzielen. Nach Berechnung des Deutschen Fondsverbands BVI warfen deutsche Aktien im Verlauf der letzten 35 Jahre durchschnittlich 7,7 Prozent Rendite ab.

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