In Deutschland herrscht die Pflicht, dass sich alle Menschen krankenversichern lassen müssen. Die Kasse kommt bei Versicherten zum Beispiel für die Behandlung durch einen Arzt, für Untersuchungen, für Operationen und teilweise für Medikamente auf.
Solidaritätsprinzip bei den deutschen Krankenkassen
In puncto gesetzliche Krankenversicherung gilt das Prinzip der Solidarität. Das bedeutet – vereinfacht erklärt-, dass alle Menschen gleich viel bezahlen. Wer die Leistungen eines Arztes oder des Krankenhauses öfter in Anspruch nehmen muss, zahlt trotzdem nicht mehr. Zudem zahlen Menschen mit einem höheren Einkommen höhere Beträge als Menschen mit einem geringen Gehalt. Kurzum: Kranke oder arme Menschen werden geschützt, indem sie sich trotz aller Widrigkeiten darauf verlassen dürfen, medizinisch versorgt zu werden.
Die Höhe des Beitrags zu gesetzlichen Krankenversicherung ist in Deutschland für die meisten Versicherten gleich. Er liegt bei 14, 6 Prozent des Einkommens, das Menschen brutto verdienen. Diese Regelung greift jedoch nur bis zu einem bestimmten Gehalt. Hier handelt es sich um die Beitragsbemessungsgrenze. Über diesen prozentualen Anteil hinaus haben die Versicherer das Recht, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser variiert von Anbieter zu Anbieter. Er dient dazu, Kosten zu decken, die sich ansonsten voraussichtlich nicht aus den Beiträgen der Mitglieder finanzieren ließen.
Die Krankenkasse auswählen
Jedem steht es frei, sich für eine des Krankenkassen zu entscheiden. Verbraucher können sich im Voraus darüber informieren, welche Leistungen von den Krankenkassen ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Dazu veröffentlichen Anbieter, wie zum Beispiel die AXA Krankenversicherung, einen entsprechenden Katalog. Viele Anbieter zahlen nicht nur wichtige Behandlungen und OPs, sondern zum Beispiel auch Impfungen für eine Reise oder Programme zur Gewichtsabnahme bzw. für einen gesünderen Lebensstil. Auch Bonusprogramme sind für viele Versicherten interessant, die zum Beispiel an Kursen zur Prävention gegen bestimmte Krankheiten teilnehmen. Dadurch können sich die Kosten effektiv verringern.
Wer ganz sichergehen möchte, dass er sich für die richtige Kasse entscheidet, sollte auch in Erfahrung bringen, in welche Höhe der Zusatzbeitrag geleistet werden muss. Nicht vergessen: Die Krankenkassen können den zusätzlichen Beitrag Jahr für Jahr neu berechnen, aussetzen, einführen oder streichen. Daher lohnt es sich, wenn man die verschiedenen Anbieter immer wieder aufs Neue vergleicht und gegebenenfalls wechselt.
Private Leistung versus Kassenleistung
Sehr viele Leistungen, die von den Krankenkassen getragen werden, sind fest vorgeschrieben. Nicht nur die normale Behandlung beim Hausarzt sowie beim Zahnarzt gehört dazu, sondern auch die Behandlung bei einem Psychotherapeuten und natürlich der Aufenthalt im Krankenhaus. Möchte man zum Beispiel beim Zahnarzt den besonders hochwertigen und damit teureren Zahnersatz erwerben, kann es allerdings sein, dass man die zusätzlichen Kosten aus privaten Mitteln zahlen muss. Gleiches gilt für viele optionale Behandlungen bei diversen Spezialisten.
Auch die Kosten für Hilfsmittel werden von den Kassen übernommen. Wer ganz sichergehen möchte, welche bezahlt werden und welche nicht, kann das im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse nachlesen. Manche Hilfsmittel müssen teilweise privat bezahlt werden, sofern die entsprechende Indikation vorliegt.
Private Krankenkasse – eine Option für manche
Wer bestimmte Voraussetzungen nachweislich erfüllt, der hat die Option, statt in der gesetzlichen Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung versichert zu werden. Allerdings muss dafür das Gehalt im Jahr einen gewissen Betrag überschreiten, um sicherzugehen, dass die Kosten tatsächlich getragen werden können. Selbstständige dürfen sich ebenfalls privat versichern. Die Beitragshöhe orientiert sich in erster Linie am gesundheitlichen Zustand und dem Alter des Antragsstellers. Hier gibt es keine festen Beiträge für alle, so wie das bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.