In Deutschland sowie vielen anderen Ländern ist Steuerhinterziehung mit einer Reihe von rechtlichen Konsequenzen verbunden, die hohe Geldstrafen und sogar Haftstrafen umfassen können. Eine Möglichkeit, diese Strafen zu vermeiden, ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abgabenordnung (AO). Das bedeutet, dass Behörden freiwillig über frühere oder aktuelle Steuervergehen informiert werden können. In manchen Fällen kann dies zu einer Strafmilderung führen oder eine Strafverfolgung ganz vermeiden.
Was ist eine Selbstanzeige und wie funktioniert diese?
Eine Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung ist ein Instrument zur Vermeidung von Strafverfolgung und Strafmaßnahmen bei Steuerhinterziehung. Sie eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, sich bei den Behörden selbst anzuzeigen und seine unversteuerten Einkünfte und Vermögenswerte offenzulegen. Eine erfolgreiche Selbstanzeige setzt aber voraus, dass sie rechtzeitig, also vor einer behördlichen Aufdeckung, erstattet wird. Dabei muss der Steuerpflichtige vollständige und ehrliche Angaben machen und sämtliche unversteuerten Einkünfte und Vermögensgegenstände darlegen. Bei der Selbstanzeige wird die hinterzogene Steuer inklusive Zinsen und Strafzuschlägen nachgezahlt.
Das Wichtigste ist jedoch, dass die Selbstanzeige nur dann Erfolg haben kann, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen vollständig entspricht. Die Voraussetzung für die Selbstanzeige regelt § 371 Abs. 1 und 2a AO. Bei formellen Fehlern oder unvollständigen Angaben kann sie sogar kritische Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen erlauben, was im Ernstfall eine Verschärfung der Sanktionen zur Folge haben kann.
Was sorgt für einen Ausschluss bei der Selbstanzeige?
Es ist nicht immer möglich, eine Selbstanzeige zu erstatten. Es gibt bestimmte Umstände, die dazu führen können, dass eine Selbstanzeige ausgeschlossen ist. So ist zum Beispiel eine Selbstanzeige bei Schwarzgeld, also nicht-versteuerten Einkünften, die aus illegalen Quellen generell ausgeschlossen.
Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist die vollständige Offenlegung aller unversteuerten Einkünfte und Vermögenswerte. Wenn der Steuerpflichtige also im Rahmen seines Selbstanzeige-Antrags nicht alle unversteuerten Einkünfte widerspruchsfrei darlegt oder bestimmte Vermögenswerte verschweigt, kann dies dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr als strafbefreiend gewertet wird.
Der weitere Verlauf nach der Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung
Sobald eine Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung eingereicht wird, prüft das Finanzamt zunächst, ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem die vollständige Offenlegung aller unversteuerten Einkünfte und Vermögenswerte sowie die rechtzeitige Abgabe des Selbstanzeige-Antrags.
Ist der Selbstanzeige-Antrag vollständig und zeitgerecht eingegangen, wird das Finanzamt die hinterzogene Steuer, Zinsen und ggf. Strafzuschläge berechnen und dem Steuerpflichtigen mitteilen. Die Steuern müssen innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden, um den Strafbefreiungseffekt der Selbstanzeige zu erzielen.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige führt dazu, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen und der Steuerpflichtige nicht vor Gericht gestellt wird. Bei einer vollständigen und ordnungsgemäßen Selbstanzeige wird die Sache in der Regel als erledigt betrachtet. Allerdings kann das Finanzamt im Falle von schwerwiegenden Straftaten eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft veranlassen. Auch wenn der Selbstanzeige-Antrag nicht den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Professionelle Hilfe anfordern. Wer hilft mir bei einer Selbstanzeige?
Im Falle einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist es ratsam, einen erfahrenen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren. Dieser kann wertvolle Hinweise zu allen rechtlichen Anforderungen und Verfahren für eine erfolgreiche Selbstanzeige geben. Durch die Erfahrung und sein Fachwissen kann ein Steuerberater auch helfen, Fehler zu vermeiden, die negative Folgen haben könnten. Ebenfalls werden alle Fragen zur Selbstanzeige beantwortet in und Unterstützung während des gesamten Prozesses geboten.
Darüber hinaus kann ein erfahrener Rechtsanwalt den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft vertreten. Er verfügt über das nötige Wissen, um Strafen und andere Bußgelder zu beurteilen, die infolge einer Selbstanzeige verhängt werden können, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.