Wie ist die Forschungszulage in Deutschland geregelt?

Forschung

Die Bundesregierung stärkt den Bereich Forschung und Entwicklung mit der sogenannten Forschungszulage. Auf diese Weise sollen Unternehmen beim Investieren in zukunftsträchtige Projekte mehr Sicherheit bekommen. Die Forschungszulage bringt zahlreiche Vorteile für betroffene Unternehmen mit sich. Welche sind das?

Diese Vorteile entstehen durch die Forschungszulage

Rechtlich sind die Unternehmen in Sachen Forschungszulage auf der sicheren Seite. Die Voraussetzung hierfür laut offizieller Regelung: Sie müssen vor der Durchführung des fraglichen Projekts das Projekt von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage absegnen lassen. Hierher bekommen Sie die notwendige Bescheinigung.

Ein weitere wichtiger Vorteil: Die Bundesregierung gibt nicht vor, um welche Themen es bei der Entwicklung und Forschung gehen muss. Den Schwerpunkt wählen die Unternehmen selbst.

Die Forschungszulage muss nicht zwingend schon vor dem Beginn des Projekts beantragt und auch ausgestellt werden. Unternehmen bleiben daher zeitlich flexibler, denn die Zulage kann sogar rückwirkend beantragt werden.

Diese Voraussetzungen und Grundregeln gilt es zu beachten

Jedes Unternehmen oder dessen Gesellschafter ist berechtigt, die Forschungszuglage zu beantragen bzw. zu erhalten. Das Unternehmen muss allerdings in Deutschland steuerpflichtig sein; eine Befreiung von der Steuer muss ausgeschlossen werden. Generell kann die Zulage sowohl für aktuelle, als auch für Projekte bewilligt werden, welche nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.

Ausgehend von dem normalen Fördersatz werden Unternehmen mit maximal einer Million Euro gefördert – pro Jahr. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent. Generell ist die Forschungszulage gedeckelt: Maximal vier Millionen Euro können in einem einigen Kalenderjahr ausgezahlt werden.

Auch eine Doppelförderung ist möglich, jedoch mit einer Einschränkung: Die Projektkosten können nur einmalig angegeben bzw. berücksichtigt werden. Ausgezahlt wird die Zulage dann in Form von einer Gutschrift auf die aktuell bestehende Steuerlast. Sofern keine Steuerschuld vorliegt, wird die Zulage entsprechend direkt ausgezahlt. Diese Aufgabe übernimmt dann das zuständige Finanzamt.

So wird die Forschungszulage beantragt

Es handelt sich hier um einen bürokratischen Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann. Im Allgemeinen wird ein zweistufiges Verfahren angewendet. In einem ersten Schritt muss das neue oder bereits bestehende Projekt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ, angemeldet werden. Die Mitarbeiter begutachten anschließend das Projekt und ordnen es sein. Sie stellen fest, ob und in welcher Höhe das Projekt gefördert werden kann. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Anschließend wird die technische Dokumentation ebenfalls durch die BSFZ genau geprüft. Das kann bis zu einem Vierteljahr lang dauern. Anschließend wird die Forschungszulage beantragt. Das funktioniert erst, wenn die Projektbescheinigung vorliegt und beim eigenen Finanzamt dem Jahresabschluss beigelegt werden kann.

Diese Projekte werden aktuell gefördert

Sowohl die Grundlagenforschung als auch die industrielle Forschung werden ausdrücklich gefördert. Die Hürde für beide Bereiche gilt als niedrig, weil vielfältige Projekte aus diesen Themengebieten förderungsfähig sind. Außerdem dürfen alle Unternehmen mit der Förderung rechnen, welche die experimentelle Entwicklung im eigenen Unternehmen vorantreiben.

Meistens geht es gerade bei der Forschung in Unternehmen um den Punkt industrielle Forschung. Generell ist die Forschungslage nicht auf bestimmte Themen begrenzt. Deshalb dauert die Bearbeitung auch verhältnismäßig lange; jedes Projekt wird einzelne begutachtet, bewertet und anschließend bewilligt oder abgelehnt.

Sofern das Projekt verschiedene Tätigkeiten umfasst, die sich nicht sofort zuordnen lassen, werden die einzelnen Inhalte der offiziellen Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, kurz AGVO, zugeteilt. Hier werden konkrete Beispiele aus der Praxis mitsamt Erläuterung genutzt, um das Vorgehen möglichst transparent sowie fair zu gestalten. Die Kosten, welche gefördert werden können, ergeben sich unter anderen aus dieser Zuordnung und aus dem steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmer.

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