Bereits seit dem Jahr 2013 wird durch das Arbeitsschutzgesetzt ausdrücklich gefordert, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen berücksichtigt werden müssen.
In der Praxis bedeutet dies, dass sämtliche Organisationen und Unternehmen in Deutschland auch eine Ermittlung von Gefährdungen ihrer Mitarbeiter durchführen müssen, die durch die psychischen Belastungen, die mit ihrer Arbeit einhergehen, entstehen.
Was es mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren im Detail auf sich hat, erklärt der folgende Beitrag.
Diese Pflichten müssen Arbeitgeber erfüllen
Bei der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um eine Pflicht für Arbeitgeber, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetzt ergibt. Vorgeschrieben ist so, dass Unternehmen die Gefährdungen, die für ihre Mitarbeiter grundsätzlich bestehen, beurteilen müssen, um daraufhin die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu ermitteln.
Die entsprechenden geeigneten Maßnahmen müssen entwickelt, umgesetzt und auf ihre Effektivität überprüft werden. Damit geht mit der Beurteilung von Gefährdungen in Unternehmen das Ziel einher, eine effektive Vorbeugung gegen arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und Unfällen zu schaffen.
Psychische Belastungen als Gesundheitsgefahr
Im Zuge der Tätigkeit in einem Unternehmen ergeben sich zahlreiche Einflüsse, welche die Psyche maßgeblich belasten können. Zu diesen zählen zum Beispiel die Verteilung und die Lage der Arbeitszeit, die Dauer, der soziale Zusammenhalt am Arbeitsplatz oder die Intensität der Arbeit. Jedoch sind auch externe Faktoren von großer Bedeutung, wie etwa das Klima, die Beleuchtung oder die Lärmbelastung.
Eine Tätigkeit, die vollständig ohne psychische Belastungen abläuft, kann in der Praxis kaum gewährleistet werden und wäre außerdem nicht wünschenswert. Im Bereich der körperlichen Belastung lassen sich einige Ausprägungen und Arten ausmachen, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Das gleiche gilt jedoch auch für die psychischen Belastungen durch die Arbeit. Der Fall ist dies zum Beispiel, wenn über einen langen Zeitraum sehr hohe leistungs- und zeitbezogene Anforderungen herrschen oder einer anstrengenden Schichtarbeit nachgegangen wird.
Aus diesem Grund ist es nötig, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in einem Unternehmen ebenfalls eine Berücksichtigung der psychischen Belastung vorzunehmen.
Wie läuft die Beurteilung der psychischen Faktoren ab?
Um eine Beurteilung der Gefahren, die sich aus der psychischen Belastung am Arbeitsplatz ergeben, zu erstellen, sind mehrere Schritte nötig.
So sind erst einmal Bereiche und Tätigkeiten festzulegen, für welche die Beurteilung des Gefährdungspotentials durchgeführt werden soll. Außerdem sind die psychischen Belastungen zu ermitteln, welche die Arbeit für die Mitarbeiter mit sich bringt.
Im nächsten Schritt müssen diese psychischen Belastungen dann beurteilt werden, sodass geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung entwickelt und umgesetzt werden können. Nach der Etablierung der Maßnahmen darf außerdem nicht vernachlässigt werden, diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Falls sich die Gegebenheiten einmal ändern sollten, muss die Gefährdungsbeurteilung außerdem fortgeschrieben beziehungsweise aktualisiert werden. Nicht zu vernachlässigen ist dabei auch eine ausführliche Dokumentation sämtlicher Schritte, die für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Faktoren ergriffen wurden.
Generell sollten Unternehmen darauf achten, dass sie im Zuge ihres Arbeitsschutzes den Fokus nicht ausschließlich auf die körperlichen Belastungen legen, denen ihre Mitarbeiter in ihrem Arbeitsalltag ausgesetzt sind. Von dem Thema der psychischen Gesundheit geht heutzutage eine überaus hohe Relevanz aus, sodass die psychischen Faktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine überaus wichtige Rolle spielen.