Flug verspätet oder ausgefallen – welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie?

Flug ausgefallen

Die Koffer sind gepackt, jetzt geht es ab in Richtung Sonne. Doch nicht nur in der Urlaubszeit, auch außerhalb der Saison kann es vorkommen, dass Flüge sich verspäten. Gründe hierfür sind vielfältig und sorgen meistens dann für Probleme, wenn es sich um Anschlussflüge handelt, die termingemäß erreicht werden sollen. Auch das stundenlange Warten auf einen Flug kann mühsam sein und wird vor allem in Begleitung mit kleinen Kindern zu einem anstrengenden Erlebnis. Fällt der Flug hingegen komplett aus, sind Reisende verärgert und fragen sich, welche Rechte sie überhaupt besitzen, ihre Ansprüche geltend machen zu können. Dabei bieten die Airlines häufig bereits eine Entschädigung bei Flugverspätung an.

Wer von Verspätungen und Annullierungen betroffen ist, hat Anspruch auf entsprechende Entschädigungen

Betroffen von Verspätungen oder ausgefallenen Flügen kann jeder sein. Ganz gleich welcher Ticketpreis in welcher Reiseklasse gewählt wurde, kann es geschehen, dass der Flug unplanmäßig verläuft. In Europa haben Fluggäste jedoch Rechte, die von den Airlines eingehalten werden müssen, auch wenn sie international operieren. Fällt der Flug in das gewünschte Reiseland aus, müssen die Airlines dem Reisegast eine Entschädigung zukommen lassen. Ein annullierter Flug bedeutet für den Verbraucher, dass ihm die Airline entweder das Geld zurückerstattet oder ihn auf einen vergleichbaren Flug in angemessener Zeit umbucht. Je nach Urlaubsland und Distanz kann dies auch durch eine alternative Beförderung, etwa via Mietauto, Zug oder Bus und Taxi geschehen. Selbst auf einen möglichen Rückflug haben Urlauber Anspruch, wenn sich dadurch Folgekosten aufgrund des ausgefallenen Fluges vermeiden lassen.

Auch am Flughafen selbst haben Reisende das Recht auf Unterstützung

Trotz aller Mühe der Airlines werden diese Ersatzleistungen nur selten unmittelbar geschehen. Als Folge verweilen Fluggäste am Flughafen und müssen hier versuchen, womöglich viele Stunden Zeit zu überbrücken. Selbst an dieser Stelle muss die Airline einspringen und den Reisenden unterstützen. Die Anwendungsbereiche der EU-Fluggastrechte finden innerhalb der EU statt und betreffen sowohl Fluggesellschaften, deren Sitz in der Europäischen Union liegt als auch solche, die nicht aus der EU stammen.

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Das sind die Anwendungsgebiete der europäischen Fluggastrechte

Wurde der Flug von einer EU-Airline durchgeführt und fliegt aus einem Nicht-EU-Land ab, gelten auch hier die EU-Fluggastrechte. Selbst wenn die Flüge aus Europa in das nicht europäische Ausland von einer EU-Airline oder einer anderen Fluggesellschaft ausgeführt werden, greifen die hierzulande gültigen Fluggastrechte. Allerdings haben Reisende nur dann einen Anspruch auf die entsprechenden Entschädigungen laut EU-Fluggastrecht, wenn noch keine anderweitigen Entschädigungen einer ausländischen Fluggesellschaft stattfanden. Die Möglichkeiten einer Entschädigung sind daher vielfältig und fällt in der Regel zugunsten des Verbrauchers aus.

Wann gilt ein Flug als ausgefallen?

Wurde ein Flug vom Flugplan gestrichen, spricht man von einer Annullierung. Sie kann durch verschiedene Umstände geschehen, etwa dann, wenn Unwetter drohen, die einen Start der Maschine verhindern. Ebenfalls geschieht sie beispielsweise, wenn das Flugzeug repariert werden muss und kein Ersatzflugzeug vorhanden ist, es zu einem unvorhergesehenen Streik kommt oder der Flugplan sich verschoben hat. Findet der ursprüngliche Flug nicht statt und der Reisegast wird umgebucht, ist auch dies rechtlich gesehen eine Annullierung mit gleichzeitiger Entschädigung durch das Bereitstellen einer Alternative. Gleichfalls kann eine solche Umbuchung stattfinden, wenn die Maschine kurz nach dem Start zum Flughafen aufgrund diverser Umstände zurückkehren muss und der Reisende ein neues Flugzeug besteigt.

Ein falscher Zielflughafen kann zu möglichen Entschädigungen durch die Airline führen

Ungewöhnlich, aber durchaus möglich ist es, dass der Flieger am Ende des Reiseziels auf einem anderen Flughafen als geplant landet. Ist dieser lediglich einige Kilometer vom ursprünglichen Flugziel entfernt und lässt sich dieses regional via Zug oder Taxi erreichen, wird von einer Verspätung gesprochen und eine Entschädigung dementsprechend auf jener Basis ausgeführt. Liegt der neue Flughafen aber zu weit entfernt, um den Zielort binnen kurzer Zeit zu erreichen, handelt es sich nicht mehr um eine Verspätung, sondern rechtlich um eine Annullierung. Dabei kann der Flughafen in einem anderen Land liegen oder nur in einer anderen, schwer erreichbaren Region.

Was passiert, wenn der Flug annulliert wurde und welche Rechte haben Fluggäste jetzt?

Fällt der Flug aus, muss sich die Airline um einen Ersatz kümmern oder dem Fluggast den Flugpreis erstatten. Dies stellt innerhalb der EU prinzipiell kein Problem dar. Herrscht viel Andrang, kann es jedoch zu verzögerten Ausführungen kommen und die Fluggäste müssen mehr Zeit investieren als üblich, um an ihr Recht zu gelangen. Dies geschieht vor allen zu stark frequentierten Zeiten, etwa an Weihnachten oder während der Sommerferienzeit. Auf diese Aspekte haben Reisende am Ende einer Annullierung ihres Fluges immer Anspruch:

  • Erstattung des Flugpreises
  • Alternative Beförderung
  • Rückflug
  • Unterstützung
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Stecken Fluggäste mehrere Stunden oder gar Tage am Flughafen fest, haben sie Anspruch auf Unterstützung. Diese kann beispielsweise durch Restaurant-Gutscheine erfolgen oder gar die Kosten eines Hotelaufenthaltes beinhalten, für die am Ende die verantwortliche Fluggesellschaft aufkommen muss.

Werden Reisende nicht rechtzeitig informiert, haben sie auch hier Anspruch auf eine Entschädigung

Eine Entschädigung erhalten alle Reisende, wenn weniger als 14 Tage vor dem Antreten des Flugs der selbige annulliert wird. Auch hier sitzt die Airline in der Verantwortung, denn sie muss belegen können, dass Reisende rechtzeitig Informationen über den Ausfall des Fluges erhalten haben oder andernfalls die Entschädigung begleichen. Eine Ausnahme bilden außergewöhnliche Umstände, wie etwa das plötzliche Auftreten von epidemiologischen Lagen oder Naturkatastrophen und alles was als höhere Gewalt angesehen wird. Dann ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Zahlung verpflichtet. Dies trifft Zahlungen für Flugausfälle ebenso wie eine Entschädigung bei Flugverspätung.

Diese Rechte haben Fluggäste, wenn es zu einer Verspätung kommt

Die Dauer der Verspätung und Länge der Flugstrecke beeinflussen den Grad der Unterstützung, Erstattung oder einen potenziellen Rückflug. Eine Verspätung von wenigen Minuten ist in den meisten Fällen kein Grund für eine Erstattung von Flugpreisen, denn erst, wenn die Airline den Reisegast mit einer Verspätung von bis zu drei Stunden am Zielort absetzt, greifen die Rechte für ihn. Auch hier kann es zu Ausnahmen kommen, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände in Erscheinung treten, die eine Verspätung beeinflusst haben. Ist dies der Fall, hat der Reisegast, ähnlich wie bei einem Ausfall, kein Recht auf Ersatz. Hierzu muss die Airline aber den Beweis antreten können, dass es zu solchen unvorhergesehenen Ereignissen kam, für die keine Schuld bei ihr zu suchen ist. Herangezogen werden dazu Meldungen oder Auszüge der Logbücher vor allem dann, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, wenn Reisende ihre Rechte geltend machen wollen. Aus diesem Grund ist es besser, sich im Vorfeld rechtlichen Beistand zu holen und zu ergründen, ob überhaupt Ansprüche bestehen können.

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