Viele Menschen sind durch die wirtschaftliche Lage schwer getroffen. Es ist demnach nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen in einen Sog aus Schulden gezogen werden und am Ende kaum noch ihre Schulden begleichen können. Besonders ärgerlich ist es, wenn man in dieser Situation Briefe eines Inkassounternehmens aus dem Briefkasten ziehen muss. Aber kommt vor dem Inkassoschreiben nicht erst eine Mahnung? Nicht immer. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann auch ohne vorherige Mahnung sofort ein Schreiben eines Inkassodienstleisters kommen.
Wann greifen Inkassounternehmen ein?
Wer ein Inkasso beauftragen möchte, der braucht lediglich eine fällige Forderung, die bislang vom Kunden nicht bestritten wurde. Der Inkassodienstleister wird daraufhin den Kunden anschreiben und diesen über die Inkassoübergabe in Kenntnis setzen. Sämtliche Zahlungen sind ab diesem Zeitpunkt ausschließlich an das Inkassounternehmen zu leisten. Bei Zahlung an den ursprünglichen Vertragspartner tritt keine schuldbefreiende Wirkung ein. Hierbei ist es nicht relevant, ob vorher eine Mahnung an den Schuldner versendet wurde oder nicht. Wichtig ist einzig und allein, dass ein Zahlungsverzug besteht.
Die übliche Handhabe
Im Regelfall wird ein Inkassounternehmen erst beauftragt, wenn nach der Rechnung mindestens eine Mahnung herausgeschickt wurde. Einen gesetzlichen Anspruch haben Schuldner hierauf jedoch nicht. Das Problem ist, dass die Gebühren von Inkassounternehmen mitunter sehr hoch sind und so für Schuldner eine zusätzliche Belastung darstellen. Nichtsdestotrotz haben Unternehmen das Recht und die Möglichkeit nicht bezahlte Rechnungen ohne explizite Mahnung an ein Inkassounternehmen weiterzugeben. Mitunter ist dies auch sinnvoll, da es die eigene Buchhaltung entlastet. Um weitere Kosten zu vermeiden, sollte man die Forderung möglichst schnell begleichen. Vorsicht ist jedoch bei Ratenvereinbarungen geboten, da diese oftmals eine Einigungsgebühr mit sich bringen, die ebenfalls vom Schuldner zu zahlen ist.
Welche Möglichkeiten haben Schuldner bei Inkasso ohne Mahnung?
Der Ablauf nach dem Erhalt eines Inkassoschreibens ist eigentlich immer gleich. Wer ein entsprechendes Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen hat, sollte zunächst die Forderung überprüfen. So kann vermieden werden, dass Doppelzahlungen geleistet oder falsche Forderungen gestellt werden. Wenn der Schuldner die Forderung für richtig anerkennt, sollte er schnellstmöglich zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Das Ignorieren von Inkassoschreiben ist meist keine gute Idee. Der Verzugsschaden erhöht sich mit jedem weiteren Schreiben und die Kosten gehen in die Höhe. Ist man aktuell nicht in der Lage die Forderung zu begleichen, so sollte man dennoch zeitnah Kontakt mit dem Inkassodienstleister aufnehmen und entweder eine Ratenzahlung vereinbaren oder die Zahlfrist verlegen lassen.
Fazit
Wer einen Brief von einem Inkassounternehmen im Briefkasten hat, sollte nicht in Panik verfallen. Wichtig ist es, dass man sich so schnell wie möglich um die Forderung kümmert und Lösungen sucht. Oftmals hilft schon ein kleiner Anruf. Wer nicht zahlen kann, sollte die Zahlfrist vom Inkassounternehmen nach hinten verlegen lassen. Ferner kann es sinnvoll sein, eine Ratenvereinbarung auszuhandeln. Das verschafft erstmal Luft und bietet die Möglichkeit geordnet eine Rückzahlung vorzunehmen. Unternehmen haben grundsätzlich die Möglichkeit ein Inkassounternehmen ohne vorherige Mahnung einzuschalten, wenn auf der Rechnung bereits eine feste Frist zur Zahlung angegeben ist. Eine frühe Einbindung von Inkassodienstleistern kann für Firmen vorteilhaft sein, da somit personelle Ressourcen im eigenen Unternehmen geschont werden.
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