Die Vorteile einer Holding Gesellschaft

Holding CEO Anzug

Wer vor einer Gründung eines Unternehmens steht, muss sich Gedanken über die Art und auch Rechtsform stellen. Die Art definiert meistens die Form, welche Geschäfte getätigt werden sollen. Nachstehend wird die Holding etwas näher betrachtet, die entweder als Rechtsform GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder der AG (Aktien Gesellschaft) gegründet werden kann. Solche sind zumindest in der häufigeren Anzahl am unternehmerischen Markt. Zunächst soll beschrieben werden, welche Besonderheiten eine Holding besitzt.

Ausgestaltung der Holding Gesellschaft

Die Holding ist eigentlich die Kurzform für Holding-Gesellschaft. Es geht vorwiegend darum, Kapitalbeteiligungen auf anderen Unternehmen zu halten, ohne selbst mit großen Produkten oder Dienstleistungen am Markt aktiv zu sein. Sie selbst ist allerdings nicht an eine Rechtsform gebunden. Sie kann also frei gewählt werden, wobei meistens wie erwähnt die GmbH oder AG bevorzugt wird. Wichtig ist, dass eine Holding Gesellschaft auf einen Betriebszweck ausgerichtet ist, um sich dann als Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsfirma festzulegen. Diese wiederum definieren dann wiederum den Schwerpunkt der Beteiligungen.

Ein normales Holding-Unternehmen hat jedoch staatliche Auflagen, welche den genannten Beteiligungen Beschränkungen auferlegt. Das ist allerdings im Zusammenschluss zu Holding Gesellschaften nicht so, die aus mehreren Holding Firmen bestehen. Deswegen birgt das Modell dann wesentlich Vorteile für weitere Kapitalbeteiligungen, ohne Verpflichtungen eingehen zu müssen. Ansonsten müssten sie sich selbst aktiver zeigen und vielleicht doch direkte Dienstleistungen anbieten oder Produkte herstellen.

Möglichkeit für das Steuern Sparen

Das Steuern sparen mit einer Holding Gesellschaft ist grundsätzlich möglich und ein Vorteil dieser Unternehmensform, weswegen sich auch viele Unternehmer für diese Ausgestaltung entscheiden. Dies gelingt in dem Maße, dass der Firmensitz ins Ausland verlegt wird, wo ein günstiger Steuersatz besteht. In der Regel geht es dabei um die Körperschaftssteuer der Unternehmen und die Gewinnbesteuerung, die auf die Beteiligungen erzielt und abgeführt werden müssen.

Fallen also Gewinne durch die Kapitalbeteiligungen an, werden diese zu den dortigen Steuersätzen angesetzt beziehungsweise abgezogen. Ziel ist es dabei, dass die besonders günstigen Länder bevorzugt werden, um dort den Firmensitz einzurichten. Das Land mit den steuerlichen Vorteilen muss dabei nicht immer sehr weit weg liegen, sondern kann bereits je nach Art auch im europäischen Raum gefunden werden. Die operativen Handlungen werden dennoch im eigenen Land getätigt und die meisten Mitarbeiter leben ebenfalls meist hierzulande. Neben diesen Vorteilen der einzelnen Länder, bietet einige noch Zusätze an, die als Offshore-Finanzplätze bezeichnet werden. Das bedeutet, dass die dortigen Regierungen eine besondere Geheimhaltung und Vertraulichkeit zusichern, von denen die Firmen und oftmals auch sogar Privatleute profitieren.

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Fazit

Eine steuerliche Einsparung kann also beträchtlich sein, die den Umsatz um weniger „Kosten“ schmälert. Denn so werden die Steuern schließlich von Unternehmen bewertet. Es muss allerdings auch bedacht werden, dass ein Firmensitz im Ausland bedeutet, sich dort einen Buchhaltungsdienstleister leisten zu müssen. Denn dieser kennt sich mit den dortigen regionalen Gegebenheiten am besten aus, die insbesondere die steuerlichen Belange und Mitteilungspflichten betreffen.

Auch eine gewisse Eigenleistung gehört immer dazu, da eine Holding Gesellschaft seinen ganz eigenen Verwaltungsaufwand besitzt. Werden diese Bereiche objektiv gegen gerechnet und bleibt dennoch ein Vorteil für den Firmensitz im Ausland, sollte über diesen Schritt positiv nachgedacht werden.

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