Im Rahmen der Immobilienverrentung tauschen Besitzer eines Eigenheims ihre Immobilie im Grunde gegen eine Rente ein. Besonders attraktiv ist dieses Vorgehen für Ruheständler, welche ihr Vermögen aktuell in einer bereits abbezahlten Immobilie bündeln, allerdings mit einer sehr kleinen Rente in ihrem Alltag zu kämpfen haben.
Das Konzept der Immobilienverrentung ermöglicht es ihnen, trotz Immobilienverkauf, in dem eigenen Haus wohnen zu bleiben. Das unabhängige Verrentungsportal RentePlusImmobilie.de hält für Interessierte alle wissenswerten Informationen bereit. Wie eine Immobilienverrentung grundsätzlich funktioniert, erklärt der folgende Beitrag.
Warum Immobilienverrentung?
Eigenheimbesitzer, die den Großteil ihres Lebens die Hypothek für ihre Immobilie abbezahlt haben, hatten oft kaum Möglichkeiten, ausreichend Kapital für ihre Altersvorsorge anzusparen. Diejenigen, die eher zu den Durchschnittsverdienern gezählt haben, erhalten in der Regel nur eine geringe gesetzliche Rente, auch, wenn sie durch ihren Immobilienbesitz im Grunde durchaus vermögend sind.
Reicht die niedrige Rente allerdings kaum aus, um den Alltag zu bewältigen und stehen darüber hinaus altersgerechte Umbauten oder wichtige Reparaturen an, muss eine Lösung gefunden werden. Ein Umzug kommt für viele Ruheständler allerdings kaum in Frage. Die Immobilienverrentung stellt dann eine attraktive Überlegung dar. Durch die steigenden Immobilienpreise erfreut sich dieses Konzept einer immer größeren Beliebtheit.
Die Vorgehensweise bei der Immobilienverrentung
Es stehen im Rahmen der Immobilienverrentung mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um die gewünschte Leibrente zu realisieren. Das Eigenheim kann so an eine Wohnungsgesellschaft, einen privaten Käufer oder eine gemeinnützige Organisation verkauft werde.
Immobilienbesitzer müssen sich allerdings darüber bewusst sein, dass der Preis, der von dem jeweiligen Käufer in Form der Immobilienrente ausgezahlt wird, wesentlich geringer als der aktuelle Verkehrswert des Objekts ausfallen kann. Jedoch wird durch den Käufer ein lebenslanges Wohnrecht für den Verkäufer zugesichert.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, mehrere Interessenten für den Kauf zu finden und im Anschluss die individuellen Konditionen miteinander zu vergleichen. Auf das Konzept der Immobilienverrentung lassen sich viele Käufer ein, wenn der Verkehrswert der Immobilie von ihrem Gewinn voraussichtlich leicht überstiegen wird. In der Praxis ist diese Kalkulation jedoch nicht einfach aufzustellen, da die Dauer des Rentenbezugs im Vorfeld nicht bekannt ist.
Die Rechenmodelle, die für die Immobilienrente genutzt werden, basieren auf der Inflationsrate, an welche die Rentenzahlung angepasst wird, die Höhe der Leibrente, dem Immobilienwert und dem Alter und Geschlecht des Verkäufers.
Jedoch besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Mindestlaufzeit zu vereinbaren. Im Fall, dass der Verkäufer der Immobilie vorzeitig verstirbt, wird die Rente bis zum Ende der Mindestlaufzeit dann an die Erben ausbezahlt. Ein derartiger Vertrag sieht vor, dass das Wohnrecht, welches durch den Notar beglaubigt werden muss, im Grundbuch auf dem ersten Rang eingetragen wird. So besteht kein Risiko, dass die Immobilie von dem Käufer weiterverkauft wird und der Verkäufer so doch aus seiner ehemaligen Immobilie ausziehen muss.
Falls der Käufer die vereinbarten Rentenzahlungen, beispielsweise durch eine Insolvenz, nicht mehr aufbringen kann, sorgt eine Rückfallklausel dafür, dass die Immobilie wieder an ihren ehemaligen Besitzer übergeht. Vertraglich zu regeln ist darüber hinaus auch der Immobilienunterhalt, inklusive Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Falls ein Nießbrauchsrecht vorliegt, kann die Immobilie von dem ehemaligen Eigentümer auch vermietet werden.