Heutzutage stehen Gründern auch in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, wenn es darum geht, ihr Start-Up zu finanzieren – ob Wandeldarlehen, Venture Capital-Fonds oder Business Angels. All diese Finanzierungsmöglichkeiten weisen dabei die Gemeinsamkeit auf, dass es bei ihnen stets um Eigenkapital geht.
Jedoch müssen die Gründer dann auch einen großen Teil ihres Unternehmens für dieses Eigenkapital an Investoren übertragen. In ihrem eigenen Unternehmen sind sie somit nicht mehr der Herr im Haus. Der eigene Erlös gestaltet sich bei einem Exit außerdem wesentlich niedriger, da sie lediglich die Anteile, die sie selbst noch halten, verkaufen können.
Alternativ können Start-Ups jedoch auch mithilfe von Krediten finanziert werden, auch, wenn diese Lösung weniger weit verbreitet ist. Es stehen durchaus einige Fremdfinanzierungen zur Verfügung, von denen für Gründer eine hohe Attraktivität ausgeht. Mehr dazu erfahren Interessierte bei KreditFinanzcheck und im folgenden Artikel.
ERP-Kredit für Gründer
Für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt Westdeutschland circa 1,4 Milliarden US-Dollar von den USA. Bekannt ist diese Gegebenheit unter der Bezeichnung European Recovery Programm, kurz ERP. Dieses Geld ist heute noch immer vorhanden – verwaltet wird es durch die KfW-Bank des Bundes. Die Vergabe der ERP-Gründerkredite erfolgt genau aus diesem Sondervermögen.
Das Startgeld Universell des ERP-Gründerkredits ist zum Beispiel mit einer Verzinsung von aktuell 0,7 Prozent für eine Summe von bis zu 125.000 Euro verfügbar. Der Kredit lässt sich nutzen, um ein Unternehmen zu gründen und bis zu fünf Jahre nach der Gründung eine Festigung im Voll- oder Nebenerwerb zu unterstützen. Eigenkapital müssen die Gründer für den ERP-Gründerkredit nicht mitbringen.
Die Auswahl besteht zwischen einer Laufzeit von fünf oder zehn Jahren, dabei gibt es ein beziehungsweise zwei tilgungsfreie Jahre. Die Voraussetzung für den Erhalt des Kredits besteht darin, dass in dem Unternehmen nicht mehr als 50 Mitarbeiter tätig sind und die Bilanzsumme sowie der Jahresumsatz nicht über 10 Millionen Euro liegen.
Herkömmliches Bankdarlehen
Ein Start-Up kann grundsätzlich jedoch auch durch ein herkömmliches Darlehen finanziert werden. Der Aufbau der Unternehmung wird dabei innerhalb der ersten 36 Monate der Phase der Unternehmensgründung unterstützt. Die Ausbauphase, die sich an diese anschließt, umfasst oft die weitere Skalierung des Geschäftsmodells, für welche die Gründer häufig besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Da gerade eine Phase der Niedrigzinsen herrscht, sind Kredite für Gründer aktuell zu überaus guten Konditionen möglich. Die Commerzbank bietet beispielsweise ein Investitionsdarlehen mit Sofortentscheidung an, bei dem der Nominalzinssatz aktuell 2,45 Prozent beträgt. Liegen sämtliche nötigen Unterlagen vor, wird über den Darlehensantrag durch einen Bankberater entschieden. Im Zuge dieses Programmes können Finanzierungen bis zu einer Summe von 750.000 Euro realisiert werden und dies bei einer großen Vielfalt an Fälligkeits- und Tilgungskonditionen.
Allerdings verfügen Unternehmen in ihrer Gründungsphase häufig noch nicht über die üblichen Sicherheiten, die Banken gewöhnlich fordern. Ein erleichterter Zugang zu der Finanzierung kann dann über die Stellung einer sogenannten Ausfallbürgschaft geschaffen werden, welche durch Bürgschaftsbanken ausgestellt werden.
Gewerbekredit für höhere Liquidität
Ein stabiler Cashflow ist in vielen Start-Ups in der frühen Phase noch nicht vorhanden. Aus diesem Grund besteht eine große Herausforderung darin, die Liquidität sicherzustellen. Zu diesem Zweck bietet sich auch die Inanspruchnahme eines Gewerbekredites an.
Dieser weist in der Regel eine fest definierte Kreditlinie auf, die Gründer vor allem nutzen können, um kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken.