Wann sollte man einen Steuerberater konsultieren

Steuererklärung und Steuerberater

Das deutsche Gesetz stellt jedem Unternehmen frei, die gesamte Verwaltung in Eigenregie abzuwickeln, es besteht keine grundsätzliche Pflicht einen Steuerberater mit einzubinden. Jedoch stellen sich viele Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer oft die Frage nach dem Sinn dieser kostspieligen, fachlichen Unterstützung.

Hier gilt es zu beachten, ob die vorhandenen Kenntnisse ausreichen um die Buchhaltung und die Finanzen eigenständig und ordnungsgemäß zu handhaben. Nicht zuletzt spielt die zu investierende Zeit eine große Rolle. Wer nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt und auch nicht die Zeit hat sich diese anzueignen sollte es in Erwägung ziehen einen Steuerberater zu konsultieren.

Was macht ein Steuerberater?

Bei einem Steuerberater handelt es sich um einen Experten für Steuerrecht der mit dem nötigen Fachwissen branchenbezogen und individuell auf alle Fragen antworten kann.
Privatpersonen bringen einen Steuerberater meist mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung in Verbindung, doch über diese Tätigkeit hinaus können diese ganzheitlichen Ansprechpartner für Unternehmen einen wirklichen Mehrwert bieten. Er gibt Antworten auf alle gestellten Steuerfragen und berät ausführlich bezüglich absetzbarer Aufwendungen sowie Steuervergünstigungen und möglichen Rückzahlungen.

Das Kerngeschäft eines Steuerberaters besteht überwiegend aus der Erstellung von Steuererklärungen. Hieraus ergeben sich oft weitere Beratungsfelder in denen er unterstützend zur Seite stehen kann. So unterstützt er auch bei der Gründung von neuen Unternehmen, klärt über rechtliche Neuerungen auf und erklärt betriebswirtschaftliche Zusammenhänge leicht verständlich. Er übernimmt die Buchführungspflicht und trägt die Verantwortung für die getätigten Angaben, sowie die Bilanzen und Jahresabschlüsse eines Unternehmens. Des weiteren vertritt er seine Mandaten gegenüber den Behörden und unterstützt bei der Kommunikation mit diesen.

Braucht man wirklich einen Steuerberater?

Aufgrund der hohen Kosten für den Einsatz eines solchen Experten zweifeln viele ob der Einsatz für sie sinnvoll ist. Besonders für Unternehmen kann dies aber eine enorme Zeitersparnis darstellen, insbesondere wenn man nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt. So kann der Steuerberater die Lohnbuchhaltung übernehmen und die Abrechnung für das Personal erstellen, mit einer Vollmacht kann er die Gehälter sogar selbstständig an die Angestellten auszahlen. Durch diese Arbeitserleichtung und den Zeitgewinn fällt es leichter sich auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren.

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Fehler gegenüber dem Finanzamt und die Folgen die dies nach sich zieht werden von Anfang an vermieden und es können keine unvorhergesehenen Steuernachzahlungen anfallen.

Die aktuelle Finanzlage des eigenen Unternehmens kann der Steuerberater leicht erklären und so für besseres Verständnis und Sensibilität beim Unternehmer sorgen.
Die Führung des Unternehmens findet mit der Begleitung durch einen solchen Berater gesetzeskonform statt, Formfehler werden vermieden und Steuerzahlungen können optimiert werden. So ist die Unternehmung vor unerwarteten Strafzahlungen und zusätzlichen Anwaltskosten geschützt.

Es ist also grundsätzlich möglich als Unternehmer oder Freiberufler die nötigen Steuerklärungen selbst zu erstellen, in vielen Punkten lohnt sich jedoch die Unterstützung eines Steuerberaters. Hier sollte abgewogen werden ob es sich für das eigene Unternehmen lohnt oder ob die eigenen Kenntnisse ausreichend sind um Fehler zu vermeiden. Auch besteht die Option einen Angestellten mit diesen Aufgaben zu betrauen, vorausgesetzt dieser ist fachlich ausgebildet.

Wie kann man den Steuerberater sinnvoll einsetzen?

Beauftragungen nur zu speziellen Einsätzen

Es ist natürlich auch möglich einen Steuerberater, zum Beispiel Steuerberatung Innsbruck, nur in den benötigten Fragen zu Rate zu ziehen und ihn gezielt zu beauftragen anstatt ihn ganzheitlich einzubinden.

Dies ist vor allem sinnvoll wenn einige der buchhalterischen Tätigkeiten leicht selbst oder durch einen Angestellten durchgeführt werden können. Die einzelnen Aufgaben können sinnvoll verteilt werden und mit einigen davon kann man den Steuerberater zwecks Erledigung betreuen. Bei einer solchen Arbeitsteilung kann der Berater beispielsweise zum Jahresende den Abschluss erstellen und die vom Unternehmen geführte Buchführung überprüfen, sowie eventuell notwendige Korrekturen vornehmen. Abhängig vom Umfang der Beauftragung kann der Steuerberater abschließend auch Tipps zur Optimierung der Steuerlast geben.

Einsätze bei Bedarf

Ebenso ist es möglich ihn bei auftretenden Fragen zu kontaktieren und seine Leistungen nur bei Bedarf in Anspruch zu nehmen. Besonders bei selten auftretenden Geschäftsvorgängen macht es Sinn den Steuerberater zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Eine solche Möglichkeit stellen Pensionsvereinbarungen oder seltene Neuanschaffungen dar. Der Vorteil dieser Arbeitsteilung ist ganz klar: das Unternehmen hat die Buchhaltung immer vor Ort und kann diese nach Bedarf auswerten, bei ausreichenden Kenntnissen kann so selbstständig ein Controlling oder die Liquiditätsplanung vorgenommen werden. Der Steuerberater erstellt die Übersichten immer zum Monatsende, wenn die Buchhaltung vor Ort im Unternehmen stattfindet kann das Controlling besser durchgeführt werden, da man so mit den aktuellsten Zahlen arbeitet und diese entsprechend auswerten kann.

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Einsätze in der Lohnbuchhaltung

Mithilfe einer Software kann jeder Unternehmer die Lohnabrechnungen mittlerweile selbst erstellen, jedoch bedarf es hier auch dem speziellen Wissen, da diese Tätigkeit doch sehr komplex ist und nicht selbsterklärend. Mit dem Support einer solchen Software kann viel in Eigenregie erledigt werden, jedoch sind die Kosten für die Erstellung der Abrechnungen durch einen Experten vergleichsweise gering. Hier macht es Sinn zu vergleichen und auf das Kosten-Nutzen Verhältnis zu achten.

Der Steuerberater erstellt die Lohnabrechnungen gesetzeskonform und fristgerecht und kann das Unternehmen so entlasten.

Beauftragungen zur Erstellung der Jahresabschlüsse

 

Besonders kleinere Unternehmen wenden sich nur im äußersten Notfall und auch sehr selten an einen Steuerberater. Speziell die fachgerechte Erstellung von Jahresabschlüssen bereitet vielen Kopfzerbrechen, da es einige Punkte zu beachten gilt. Werden diese von einem Experten erstellt so bürgt dieser für die Richtigkeit der Angaben und kann einem Unternehmen dadurch viel Arbeit und Last abnehmen. Wird der Jahresabschluss auf eigene Verantwortung erstellt so muss man eigenständig versichern, dass keine Fehler unterlaufen sind. Gegen solche Fehler kann man sich nicht im Vorfeld absichern.

Aufgrund des stetigen Wandels im Steuerrecht ist es schwierig eine gute Bilanz eigenständig zu erstellen, hier kann sich der Unternehmer durch die Unterstützung des Steuerberaters bereichern und die Haftung entfällt. Bei solchen Aufgaben kann das Unternehmen deutlich vom Fachwissen eines Beraters profitieren und erspart sich so aufwändige und komplizierte Arbeiten mit eventuellen Fehlern.

Zusammenfassend wird deutlich, dass es sinnvoll ist in einigen Fällen einen Steuerberater zu konsultieren und sich fachlich beraten oder unterstützen zu lassen. Hinsichtlich der Kosten muss jedes Unternehmen und jeder Freiberufler selbst abwägen inwiefern sich dies lohnend auf den eigenen Betrieb auswirkt. Die zuvor aufgezeigten Möglichkeiten zur Aufgabenteilung können individuell eingesetzt werden und stellen einen deutlichen Mehrwert dar.